Elterngeld (KV)

Nach der Geburt eines Kindes müssen erwerbstätige Eltern im Beruf kürzertreten, damit sie sich in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes viel Zeit für die notwendige Betreuung nehmen können. Das dadurch wegfallende Einkommen wird während der Elternzeit zum Teil durch das Elterngeld ersetzt.

Wer bekommt Elterngeld?

Berechtigt sind beschäftigte und selbständige Eltern, die das Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das können auch Adoptiveltern oder Großeltern sein, nicht aber Pflegeeltern - diese bekommen stattdessen finanzielle Unterstützung vom Jugendamt.

Auch Arbeitslose und Studierende können Elterngeld bekommen. Allerdings wird es auf ALG II angerechnet.

Wie viel Elterngeld gibt es?

Das Elterngeld ist abhängig vom Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils. Nach Abzug einer Pauschale wird das durchschnittliche Nettoeinkommen ermittelt. Unter Umständen macht es Sinn, bereits zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln, um später mehr Elterngeld zu erhalten. Bei Selbstständigen ist der Steuerbescheid des Vorjahres ausschlaggebend. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig Einnahmen im Elterngeld besser berücksichtigen.

Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann im Vorfeld die Höhe des Elterngeldes ermittelt werden. Dabei verringern Einkommenersatzleistungen wie Kurzarbeitgeld oder Krankengeld das Elterngeld nicht.

Ausschlaggebend ist ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Ab einem zu versteuerndes Einkommen von zusammen 300.000 Euro erhalten Ehepaare kein Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro. 

Basiselterngeld

Das so genannte Basiselterngeld gibt es für zwei bis maximal 14 Lebensmonate des Kindes. Hierbei kann ein Elternteil zwei bis maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen, wird es zwei weitere Monate gezahlt (Partnermonate). Alleinerziehende bekommen  grundsätzlich 14 Monate Elterngeld.

ElterngeldPlus

Möchten Eltern von Kindernin Teilzeit arbeiten, können zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus wählen. dabei beträgt das ElterngeldPlus maximal die halbe Höhe des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde, wird aber dafür doppelt so lange gezahlt. Demzufolge entspricht ein Elterngeldmonat zwei ElterngeldPlus-Monaten. Eine Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus ist möglich.

Partnerschaftsbonus

Wenn Eltern zwei bis vier Monate beide in Teilzeit im Schnitt zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten und ElterngeldPlus beziehen, erhalten sie für diese Monate zusätzlich einen Partnerschaftsbonus zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Für Alleinerziehende werden ebenfalls vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus gezahlt.

Elterngeld beantragen

Der Antrag sollte möglichst bald nach der Geburt schriftlich bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Elterngeld wird nämlich nur drei Monate rückwirkend ausgezahlt. Über das Portal ElterngeldDigital des Bundesministeriums kann der Antrag online gestellt werden.

Zusätzliches Geld für Frühchen

Eltern frühgeborener Kinder können bis zu 4 Elterngeldmonate mehr erhalten. Hier gilt folgende Staffel: Bei Geburt mindestens sechs Wochen vor dem berechneten Termin gibt es einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Kommt es acht Wochen zu früh, erhalten Eltern  zwei Basiselterngeldmonate zusätzch, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können auch in ElterngeldPlus umwandelt werden.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Elterngeld gibt es unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“.

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