Erdbeben

Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird (§ 5 Abs. 1 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung - BEH 2000). Sofern ein Erdbeben nicht durch eine öffentliche Messung bestätigt werden kann, reicht auch der Nachweis, dass an anderen, grundsätzlich einwandfreien Gebäuden und Sachen in der Umgebung Schäden entstanden sind oder dass der Schaden am Gebäude, das vorher in einwandfreiem Zustand war, nur durch Erdbeben entstanden sein kann.

Erdbeben werden insbesondere durch Bewegungen im Erdinneren ausgelöst, beispielsweise bei der Bewegung der Kontinentalplatten, die sich untereinander schieben. Daneben können auch unterirdische Verwerfungen, Gräben oder Hohlräume zu Erdbeben führen. In Deutschland gibt es aktive Erdbebenzonen am Oberrheingraben und im Raum Köln-Aachen. Im April 1992 verursachte ein Erdbeben im Großraum Heinsberg, Aachen und Köln einen damals noch nicht versicherten Schaden von immerhin 40 Millionen EUR. Im Jahr 1978 entstanden bei einem Erdbeben am Oberrheingraben 140 Millionen EUR Gesamtschaden, davon waren 60 Millionen EUR versichert.

Auch im Ruhrgebiet und in anderen Bergbaugebieten kommt es häufiger zu Erdbewegungen, die jedoch durch bergbaubedingte Hohlräume und damit nicht naturbedingt ausgelöst sind. Solche Schäden werden ausdrücklich nicht über die Elementarschadenversicherung abgedeckt, sondern sind nach dem Bergbauschadengesetz vom jeweils verantwortlichen Bergbaubetreiber zu regulieren.

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