Ersatzzeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)

Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt.

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