Erschütterungen

Schäden durch Erschütterungen wegen Rammarbeiten sind vom Versicherungsschutz nach § 4 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB 2002) ausgeschlossen.

In der Betriebshaftpflichtversicherung vor allem für Baubetriebe können Schäden durch Erschütterungen wieder eingeschlossen werden.

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