Erweiterte Einlösungsklausel - Versicherungsvertrag

Die erweiterte Einlösungsklausel ermöglicht das Zusammenfallen von materiellem und technischem Beginn eines Versicherungsvertrages. Hierzu wird der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt und erreicht, das der Versicherungsbeginn bereits am Tage der Vertragsunterzeichnung beginnt, obwohl der Vertrag noch nicht rechtswirksam abgeschlossen ist. Es besteht somit ein vorläufiger Versicherungsschutz bis zur Einlösung der Prämie. Bei Anwendung dieser Regel verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt der Versicherungspolice zu zahlen. Als unmittelbare Zahlung gilt eine Frist innerhalb von 2 Wochen. Ob eine erweiterte Einlösungsklausel vorliegt kann man den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen. 

Wenn in den allgemeinen Versicherungsbedingungen keine andere Regelung getroffen wird, gilt die strenge Einlösungsklausel, die auch als einfache Einlösungsklausel bezeichnet wird. Hierbei beginnt der Versicherungsschutz erst nach Entrichtung der Prämie durch den Versicherungsnehmer. Man spricht hier auch vom Einlösungsprinzip, d.h., der Versicherungsschein wird mit Zahlung der Prämie sozusagen eingelöst.

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