Erzeugnisse / Produkte (Rückruf-V)

In Ziff. 1.2 wird der Begriff des Erzeugnisses definiert und klargestellt, dass insoweit neben den eigenen Erzeugnissen des VN auch die Produkte Dritter erfasst werden, die Erzeugnisse des VN enthalten.

Beispiel:

  • VN stellt Akkus für Laptops her. Diese Akkus werden von verschiedenen Abnehmern in verschiedene Modelle von Laptops eingebaut und vertrieben. Nach einiger Zeit gibt es Meldungen, dass die Laptops aufgrund defekter Akkus überhitzen und in Brand geraten. Die Hersteller der Laptops rufen die betroffenen Modelle der Serie zurück und machen die Kosten gegenüber dem VN geltend.

Damit wird den Bedürfnissen der Zulieferbetriebe Rechnung getragen, die im Regresswege für die Kosten des Rückrufes des Endproduktes, in das ihr fehlerhaftes Teil eingegangen ist, zur Verantwortung gezogen werden können.

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