Feuerhaftungsversicherung

Deckt die Haftung des Versicherungsnehmers für die Schädigung von Personen oder Sachen durch übergreifendes Feuer oder Explosion. Diese Haftung kann als Deliktshaftung aus unerlaubter Handlung (z.B. schuldhaftes Verursachen eines Brandes), aus der Gefährdungshaftung für eigene Grundstücke und Gebäude oder aus vertraglicher Haftung (z.B. Schädigung eines Kunden durch übergreifendes Feuer nach Schweißarbeiten am Dach des Kunden) entstehen.

Die Feuerhaftungsversicherung stellt eine Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung dar, die vor allem dann sinnvoll ist, wenn die Sachschaden-Deckungssumme dort zu niedrig ist, zum Beispiel bei Schäden deutlich oberhalb des Regressverzichtsabkommens.

In einem metallverarbeitenden Betrieb bricht ein Brand aus. Das Feuer greift auf das benachbarte Lager eines Großhandelsunternehmens über. Das Lager selbst und die darin enthaltene Betriebseinrichtung sowie Vorräte im Wert von 4 Millionen EUR werden vollständig zerstört.

Die Betriebshaftpflichtversicherung des metallverarbeitenden Betriebs sieht eine Sachschadendeckungssumme in Höhe von 500.000 EUR vor. Da das Feuer möglicherweise grob fahrlässig verursacht wurde, ist noch fraglich, ob das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer greift. Im Zweifel muss sich der metallverarbeitenden Betrieb auf eine Regressforderung des Gebäudeversicherers des Großhandels in Höhe von 4 Millionen EUR einstellen, die nur in Höhe von 500.000 EUR durch die eigene Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

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