Finanzierungsformen - betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Für das Versorgungsverhältnis ist die Frage der wirtschaftlichen Finanzierung der bAV von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich ist die bAV zwar eine Leistung des Arbeitgebers, aber im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die Finanzierung der Leistungen festgelegt werden.

Für die Finanzierung der bAV gibt es drei unterschiedliche Formen:

  • arbeitgeberfinanzierte bAV, wenn der Arbeitgeber die Mittel für die zugesagten Leistungen aus dem Betriebsvermögen zur Verfügung stellt.
  • arbeitnehmerfinanzierte bAV, wenn der Arbeitnehmer wirtschaftlich die Finanzierung der Versorgungsleistungen trägt (Entgeltumwandlung). Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden.
  • mischfinanzierte bAV, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die bAV gemeinsam finanzieren.

Des Weiteren können durch den Arbeitnehmer Eigenbeiträge direkt an den Versorgungsträger geleistet werden. Diese Finanzierungsmöglichkeit ist nur bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds möglich.

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