Freiwillig Versicherter (Gesetzliche Krankenversicherung)

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich folgende Personenkreise freiwillig versichern:

  • Arbeitnehmer und andere Pflichtversicherte, die zum Beispiel wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der GKV ausgeschieden sind und dort unmittelbar vorher mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden mindestens 24 Monate pflichtversichert waren.
  • Arbeitnehmer, die bei erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit bereits über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
  • Arbeitnehmer, die durch Auslandstätigkeit aus der GKV ausscheiden und nach Rückkehr ins Inland innerhalb von zwei Monaten wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
  • Mitversicherte Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden.
  • Schwerbehinderte

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