Gedehnter Versicherungsfall (Private Krankenversicherung)

Begriff aus der Privaten Krankenversicherung. Gemeint ist, dass sich ein Versicherungsfall über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, zum Beispiel von der Ansteckung über die Inkubationszeit, Ausbruch der Krankheit bis hin zur vollständigen Heilung. Dies hat Auswirkung auf die Frage der Versicherungspflicht. Der Versicherungsfall beginnt nach den Musterbedingungen zur Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung mit der ersten Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt muss ein Krankenversicherungsvertrag bestanden haben und bezahlt gewesen sein.

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