Gerichtskosten

Zusammen mit den Rechtsanwaltskosten stellt der Ersatz der Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher die Hauptleistung der Rechtsschutzversicherung dar. Dazu gehören auch (§ 5 Abs. 1c-f ARB 2000):

  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
  • Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
  • Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie Vollstreckungskosten.
  • Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation bei
    • Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
    • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
  • Kosten eines im Ausland ansässigen Sachverständigen, wenn Ersatzansprüche wegen Auslandsunfällen mit Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern durchzusetzen sind.

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