Geschäftsversicherung

auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger

Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration.

Diese sieht Versicherungssummen lediglich für Betriebseinrichtungen und für Vorräte sowie als Vorsorge zum Ausgleich für eine eventuelle Unterversicherung vor. Abgeleitet von der sich daraus ergebenden Gesamtversicherungssumme sind die Versicherungssummen für Nebenrisiken pauschal beziffert.

Danach können in freier Wahl die Versicherungszweige, Feuer, ED-Raub, LW, Sturm zusammengefasst und zusätzlich Klauseln mit den Einschlüssen Hagel, Klein-BU, Maschinen, Elektronik und Elementarschäden eingeschlossen werden.

Versicherte Sachen

  • Waren und Vorräte
  • Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einschließlich der Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
  • Fremdes Eigentum
  • Mitversichert sind in begrenztem Umfang Bargeld und Wertpapiere, Muster und Datenträger; Summenerhöhung gegen Zusatzbeitrag.
  • Entschädigungsgrenzen gelten für Schäden an Sachen im Rahmen der Außenversicherung und für Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen sowie an deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.

Vertragsgrundlagen

AFB, AStB, AWB, AERB zzgl. Klausel 6101 Hagel, ZKBU, AMB, ABE, BEG

Aktuelle Nachrichten