Gesetzliche Rentenversicherung: Einstrahlung
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Deutsche Regelung, wonach ein Arbeitnehmer, der vorübergehend aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wird, nicht der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegt.
Weiterführende Links
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuelle Webseite bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

