Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration

Neben den bereits erwähnten Gegenständen ersetzen die Versicherer weitere Kosten, die in der so genannten Pauschaldeklaration zusammengefasst sind.

Dort sind Positionen erfasst, die für den Betrieb in einem Schadenfall von Bedeutung sind, wie beispielsweise

  • die Entschädigung von Aufräumungskosten,
  • die Versicherung von Bargeld oder
  • die Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen und Geschäftsbüchern.

Diese und weitere Positionen sind summenmäßig oft begrenzt und die Entschädigung kann im Schadenfall in der obligatorisch versicherten Höhe nicht ausreichen. Anpassungen an die individuelle Risikosituation sind aber möglich, diese Thematik sollte unbedingt besprochen werden.

Weiterführende Links

Siehe Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren

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