Grundwasser - Versicherung

Durch Ansteigen des Grundwasserspiegels ausgelöste Überschwemmung des Gebäudes.

Schäden durch Grundwasser sind aus der Leitungswasserversicherung regelmäßig ausgeschlossen, da es sich nicht um den Austritt von Wasser aus dem Rohrnetz der Wasserversorgung handelt. Auch aus der Elementarschadenversicherung sind solche Schäden grundsätzlich ausgeschlossen (siehe z.B. § 10 c) der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008), da dieses Risiko nicht kalkulierbar ist bzw. beim Bau eines Hausees bereits berücksichtigt werden muss, indem in Gebieten mit erhöhtem Grundwasserspiegel auch entsprechend hoch gebaut wird, beispielsweise unter Verzicht auf ein Kellergeschoss.

Aktuelle Nachrichten