Haftpflichtversicherung für Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter

Die umfassenden Tätigkeiten des Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalters sind mehr denn je mit einem beträchtlichen Haftungsrisiko verknüpft. Die Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der Rechtsprechung, den einzelnen Verwalterverträgen und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Verwalter obliegt in erster Linie das kaufmännische Management, nicht selten aber auch die technische und infrastrukturelle Bewirtschaftung einer Immobilie. Kurz gesagt, der Verwalter kümmert sich um alles, was für die Verwaltung einer Immobilie in deren gesamten Lebenszyklus notwendig ist.


Deckungsschutz

In der Praxis führt die Abgrenzung von echten Vermögensschäden zu den so genannten unechten Vermögensschäden als Folge eines Sachschadens regelmäßig bei der Schadenregulierung zu Miss- und Unverständnis auf Seiten des Versicherungsnehmers. Der Vermögensfolgeschaden fällt bekanntermaßen nicht unter den Deckungsumfang einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und ist dem Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung zuzuordnen. Oftmals kommt es daher zu Abgrenzungsproblemen zwischen Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht.

Solche Abgrenzungsprobleme können durch den Abschluss einer Kombinationsdeckung von Betriebshaftpflicht- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung vermieden werden. Eine speziell auf die Risiken des Verwalters zugeschnittene Deckung gewährleistet auch für Personen- und Sachschäden bei der Bewirtschaftung eines Objektes Versicherungsschutz. Neben vielen branchenspezifischen Deckungselementen besteht hierbei z.B. auch Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Durchführung von Reparatur- und Verschönerungsarbeiten in eigener Regie.

Durch den modularen Aufbau des Spezialkonzeptes ist eine flexible und individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes möglich. So kann z.B. auch die Durchführung von Bau- und Abbrucharbeiten aller Art in eigener Regie gedeckt werden, ferner Haftpflichtansprüche aus Diskriminierungstatbeständen oder auch eine Umweltschadenversicherung.


Zielgruppen

Alle Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter, sowie alle Immobilienmakler.

Quellenhinweis

Der Originaltext wurde uns von Nassau Versicherungen zur Verfügung gestellt und von uns redaktionell aufbereitet.

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