Haftung von Kindern

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind nicht deliktfähig. Das bedeutet, sie können bei einem Schaden nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Bis zum 18. Lebensjahr sind Minderjährige bedingt deliktfähig.

Was bedeutet die Verletzung der Aufsichtspflicht?

Je nach Alter, persönlicher Entwicklung und Charakter oder bekannten Verhaltensweisen müssen die Eltern die Kinder beaufsichtigen und zwar solange sie minderjährig sind. Es gibt keine allgemein gültige Regel, sondern immer eine Einzelfallbetrachtung, wobei bei z.B. gefährlichen Spielen (beispielsweise mit Pfeil und Bogen) oder bei der Teilnahme am Straßenverkehr unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden können.

Wird diese Aufsichtspflicht verletzt, haften die Eltern für den Schaden, unabhängig von der Art und Höhe.

Was bedeutet „vertragliche Aufsichtspflicht“?

Wird das Kind der Krippe, der Tagesmutter oder einem Kindergarten übergeben, übernehmen diese die Aufsichtspflicht. Gleiches gilt für die Schule oder bei einem Krankenhausaufenthalt.

Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe übernehmen selbstverständlich auch die Nachbarin oder der Nachbar für die Dauer der Obhut die Aufsichtspflicht und haften entsprechend.

Besteht Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung?

Nach deutschem Recht geht eine geschädigte Person leer aus, wenn das Kind noch keine sieben Jahre alt ist und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind über die private Haftpflichtversicherung mit versichert, ebenso wie Pflegekinder. D.h., die private Haftpflichtversicherung tritt dann für die Kinder ein, wenn eine eigene Haftung vorliegt oder eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten heutzutage eine zusätzliche Klausel an, die bis zu einer bestimmten Summe Versicherungsschutz auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder bietet, unabhängig von der Frage der Aufsichtspflichtverletzung. Wer an nachbarschaftlichem oder verwandtschaftlichem Frieden interessiert ist, sollte auf diese Klausel achten.

Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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