Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (BHV)

Versichert sind Haftpflichtrisiken aus allen zum Betrieb gehörenden unbebauten und bebauten Grundstücken, z.B. aus mangelhafter Unterhaltung.

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs- 
oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere als Eigentümer, 
Mieter, Pächter, Nutznießer und Leasingnehmer von Grundstücken - 
nicht jedoch von Luftlandeplätzen -, Gebäuden oder Räumlichkeiten, 
die für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des 
Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.
Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten,
die dem Versicherungsnehmer in den vorgenannten Eigenschaften 
obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, 
Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).

Beispiele:

  • Bei heftigem Wind löst sich ein Ziegel vom Dach des Warenhauses und fällt auf einem geparkten Pkw, der dadurch beschädigt wird.
  • Im Verkaufsraum des Handyladens des H wird während der Öffnungszeit der Fußboden von seiner Mitarbeiterin S nass gewischt. Ein Kunde rutscht auf diesem feuchten Boden aus und verstaucht sich sein Handgelenk.
  • Im Winter wird der Bürgersteig vor dem Ladengeschäft des L nicht gestreut. Ein Passant kommt aufgrund der Glätte zu Fall und bricht sich einen Arm.
  • VN wechselt eine durchgebrannte Birne im Treppenhaus seiner Gaststätte zur Toilette nicht aus. Ein Besucher kommt durch die Dunkelheit zu Fall und verletzt sich.

Teilweise ist auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke mitversichert, ansonsten ist ein fakultativer Einschluss möglich.

auch wenn diese ganz oder teilweise an Dritte vermietet, 
verpachtet oder sonst überlassen werden.

Beispiel

  • VN verpachtet seinen zu seiner Brauerei gehörenden Biergarten mit Inventar an den Pächter P. Die überlassenen Sitzbänke sind zum Teil morsch. Zwei Gäste werden daher beim Umkippen einer Sitzbank verletzt.

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