Hausangestellte - Versicherungssicht

Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung (BBR PHV) Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.

Mitversichert ist nach den BBR PHV auch die gesetzliche Haftpflicht der Hausangestellten oder auch von gefälligkeitshalber in Wohnung, Haus oder Garten beschäftigten Personen gegenüber Dritten, allerdings nur für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Beschäftigung oder Gefälligkeit verursachen.

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