Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl incl Raub Vandalismus

Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn...

  • jemand in den Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt
  • jemand mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug in den Raum eines Gebäudes eindringt
  • jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug öffnet
  • jemand aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet nachdem er sich dort eingeschlichen und verborgen gehalten hatte
  • jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis mit richtigem Schlüssel öffnet, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat
  • jemand in den Raum eines Gebäudes mit richtigem Schlüssel eindringt, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat

Von Raub ist die Rede, wenn..

  • gegen jemanden Gewalt angewendet wird, damit dieser sich nicht gegen den Diebstahl versicherter Sachen wehren kann
  • jemand sich versicherte Sachen wegnehmen lässt oder herausgibt, weil diesem eine Gewalttat in der Wohnung angedroht wird
  • jemandem versicherte Sachen weggenommen werden, weil dieser z.B. durch einen Unfall verletzt ist und sich darum nicht wehren kann

Von Vandalismus ist die Rede, wenn...

  • der Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, z.B. Schränke mit Farbe beschmiert, Polster zerschneidet, Porzellan herunterwirft.
  • Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser.

Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung

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