Hausratversicherung: Was tun im Schadenfall

  • Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
  • Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
  • Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
  • Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
  • Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vermieter bzw. Hauswart nach dem Standort des Haupthahnes und lassen Sie sich die Funktionsweise erklären.
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
  • Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
  • Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.

Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.

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