Hausratversicherung: Welche Kosten werden ersetzt?

Die Versicherung erstattet die Kosten für die Reparatur und die Wiederbeschaffung versicherter Sachen.

Darüber hinaus werden Kosten für Schadenabwendung und Schadenminderung übernommen, z.B. für das Wiederbefüllen eines Feuerlöschers. Es werden Kosten für das Aufräumen und den Abtransport, z.B. für das Herausreißen und Entsorgen von durchnässtem Teppichboden, sogenannte Bewegungs- und Schutzkosten, z.B. für das Ausbauen einer Tür, damit der neue Flügel in die Wohnung gebracht werden kann, aber auch Kosten für Transport und Lagerung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbenutzbar geworden ist, erstattet.

Wenn durch ein versichertes Ereignis Schlüssel abhanden gekommen sind, werden auch Schlossänderungskosten übernommen. Ist es nach einem Einbruch oder Raub oder dem Versuch einer solchen Tat notwendig, Gebäudebeschädigungen zu beseitigen, werden die Reparaturkosten erstattet.

Weitere mögliche versicherte Kosten, z.B. Hotelkosten, Bewachungskosten, finden Sie im Artikel Deckungskonzepte (Hausrat).

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Siehe Hausratversicherung

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