Wohnungswechsel - Hausratversicherung

Zieht der Versicherungsnehmer um, geht die Hausratversicherung automatisch auf die neue Wohnung über (Abschnitt A § 11 VHB 2008). Ab Beginn des Umzugs bis längstens zwei Monate danach besteht Versicherungsschutz für die versicherten Sachen in beiden Wohnungen.

Die Hausratversicherung endet allerdings bei Umzug ins Ausland.

Der Umzug muss vom Versicherungsnehmer bei Beginn dem Versicherer angezeigt werden. Dazu sind die neue Adresse und die neue Wohnfläche anzugeben.

Durch den Umzug kann sich die Prämienberechung ändern, zum Beispiel wenn die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone liegt. Der Versicherungsnehmer hat ein besonderes Kündigungsrecht, wenn sich die Prämie erhöht.

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