Hinweise bei Abschluß einer Kapitalen Lebensversicherung

Was man beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung beachten sollte

  • Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können.
    Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, kann ein Tarif gewählt werden, der eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht. Bei diesen Tarifen sind die Beiträge niedrig, es wird allerdings entsprechend weniger Kapital für die Altersvorsorge gebildet.
  • Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein.
    Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich.Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
  • Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen.
    Hier sollte möglichst umfassend geantwortet werden, auch dann, wenn die Beschwerden aus Sicht des Versicherungsnehmers unerheblich waren. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Normalerweise ist dies jedoch nicht der Fall. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert.
    Hierzu zählt beispielsweise die Information, dass die Versicherungsgesellschaft ermächtigt wird, beim angegebenen Arzt Auskunft über Erkrankungen zu verlangen. Dazu gehören aber auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).

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