Hinweise zur staatlich geförderten Altersvorsorge

Was man bei der staatlich geförderten Altersvorsorge beachten sollte

Nur Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert wurden, können staatlich gefördert werden. Um ein solches Zertifikat zu erhalten, müssen die Verträge bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Die zentralen Kriterien sind:

  • Kapitalerhalt: Beim Eintritt in das Rentenalter muss mindestens die Summe der eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen.
  • Lebenslange Rente: Die Altersversorgung muss in Form einer monatlichen Leistung bis an das Lebensende ausgezahlt werden. Eine solche Rente wird auch „Leibrente“ genannt. Seit 2005 ist es möglich, sich nach Vertragsablauf 30 Prozent der Leistung in einer Summe auszahlen zu lassen.

Der Versicherte kann zertifizierte Vorsorgeprodukte leicht erkennen: Die Anbieter solcher Verträge müssen ihm vor Vertragsabschluss schriftlich die Zertifizierungsnummer mitteilen. Das Zertifikat dient als Bescheinigung für das Finanzamt. Es ist kein amtliches Gütesiegel für die Qualität eines Produktes.

Die Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Altersvorsorgeprodukte an, die die staatlichen Förderkriterien erfüllen. Die Bandbreite der Anlageformen reicht dabei von Rentenversicherungen über Banksparpläne und Investmentfonds bis zu Mischprodukten, die verschiedene Arten der Kapitalanlage miteinander kombinieren.

Durch diese Vielfalt gibt es für die Absicherung nahezu jeder Lebenssituation das passende Produkt – Singles haben andere Anforderungen als Familien. Vor der Entscheidung für eine bestimmte Form der Riester-Rente sollte deshalb auf jeden Fall die individuelle Bedarfsanalyse stehen:

  • Wie sieht die persönliche Einkommenssituation aus?
  • Welche Risiken sollen abgesichert werden?
  • Welches Versorgungsniveau wird im Alter angestrebt?

Die Höhe der späteren Leistungen aus der privaten Vorsorge hängt entscheidend vom Umfang der abgesicherten Risiken und von der mit dem Kapital erwirtschafteten Rendite ab. Die Renten aus dem angesparten Kapital lassen sich daher im Voraus nicht exakt berechnen.

Für eine gewisse Sicherheit sorgt das gesetzlich vorgeschriebene Kriterium Kapitalerhalt. Die Versicherungswirtschaft wird jedoch nicht nur Verträge mit Kapitalerhaltgarantie anbieten, sondern auch Produkte mit einer garantierten Verzinsung von jährlich 2,25 Prozent.

Für den Versicherten bedeutet diese garantierte Verzinsung, dass ihm das Kapitalmarktrisiko zum Teil durch die Versicherungsunternehmen abgenommen wird. Seine langfristig aufgebaute Altersvorsorge ist so zuverlässig vor Gefahren wie etwa plötzlichen Kurseinbrüchen an den Aktienmärkten geschützt.

Formen der privaten Rentenversicherung

Die beliebteste Form der privaten Rentenversicherung ist die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung. Bei dieser Versicherung wird Kapital, das für die Rentenzahlung im Alter benötigt wird, über einen langen Zeitraum durch laufende Beitragszahlung angespart.

Die Auszahlung der vereinbarten Rente beginnt in den meisten Fällen zwischen dem 60. und 65. Geburtstag. Die Versicherer garantieren eine lebenslange Rentenzahlung in einer bestimmten Höhe. Über diese garantierte Rente hinaus wird der Versicherte an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Wie hoch die Überschussbeteiligung bei Vertragsende sein wird, kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Sie hängt überwiegend von der Entwicklung am Kapitalmarkt ab.


Bei einer Sofortrente wird ein einmalig eingezahlter größerer Betrag umgehend in eine lebenslang laufende Rentenzahlung umgewandelt. Als Einmalbeitrag dienen oft Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen oder angespartes Vermögen. Interessant ist diese Versicherung für Personen, die nicht mehr lange erwerbstätig sind, über einen größeren Geldbetrag verfügen und diesen für ihre Altersvorsorge sinnvoll anlegen möchten.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird Kapital zur späteren Rentenzahlung aufgebaut, indem die Sparanteile des Beitrags direkt in einem oder mehreren Investmentfonds, so genannten Sondervermögen, angelegt werden. Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Wertentwicklung des Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe vor Beginn der Auszahlung nicht garantiert werden. Es besteht die Chance, bei guter Wertentwicklung des beziehungsweise der gewählten Fonds einen deutlichen Wertzuwachs zu erreichen. Dem steht allerdings das Risiko gegenüber, im Falle einer Wertminderung der Fondsanteile einen Verlust tragen zu müssen.

Gleichwohl garantieren zertifizierte Rentenprodukte die Auszahlung der geleisteten Beiträge. Wenn der Stichtag des Rentenbeginns erreicht ist, wird eine lebenslang garantierte Rente gezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach dem Wert der Fondsanteile zum Stichtag.

Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Formen der privaten Rentenversicherung erhalten Sie bei Versicherungen klipp + klar.

Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Privater Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit und die damit verbundenen finanziellen Folgen ist durch die Änderungen bei den gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wichtiger denn je. Wer sich für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern will, kann mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Es gibt neben der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die zusätzlich zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung oder zu einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird. Vorteil der Zusatzversicherung ist, dass sie den Versicherten bei Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge für die Rentenversicherung und für die Zusatzversicherung befreit. Dadurch sind die späteren Leistungen aus der privaten Altersvorsorge gesichert.

Versicherungen klipp + klar informiert Sie umfassend über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen.

Absicherung von Hinterbliebenen

Die staatlich geförderte Altersversorgung erlaubt auch eine finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen. Wenn die Auszahlung der Rente an den Versicherten noch nicht begonnen hat, erhalten seine Erben das angesparte Kapital. Zulage und steuerliche Förderung müssen sie allerdings zurückzahlen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Kapital auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten zu übertragen. In diesem Fall behält der Ehegatte die staatliche Förderung.

Hat die Rentenzahlung bereits begonnen, so ist die restliche Rente nicht vererbbar. Im Versicherungsvertrag kann jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, damit Angehörige für einen befristeten Zeitraum weiterhin finanziell versorgt sind.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).

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