Hinzuverdienst zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Versicherte, die zu ihrer bestehenden Erwerbsminderungsrente noch hinzuverdienen können und wollen, wird diese Rente gekürzt oder gar nicht gewährt – je nach Höhe des Hinzuverdienstes.

Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes gibt es die Rente wegen

voller Erwerbsminderung:

  • zu 100%,
  • zu 75%,
  • zu 50%, oder
  • zu 25%.

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