Industrie-Strafrechtsschutzversicherung

Insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts-, Produkt- und Umweltstrafrechts können verantwortliche Mitarbeiter in Unternehmen in langwierige und kostenintensive Ermittlungsverfahren verwickelt werden. Mit der Industrie-Strafrechtsschutzversicherung bzw. Spezial-Strafrechtsschutzversicherung bieten mehrere Rechtsschutzversicherer in Ergänzung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung (ARB) eine speziell auf diese Risiken zugeschnittene Police an.

Gegenstand der Versicherung

Der Versicherer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit einer notwendigen Rechtsverteidigung, wenn einer versicherten Person die Verletzung von Vorschriften des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts vorgeworfen wird. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden muss sich auf Handlungen oder Unterlassungen beziehen, die den Versicherten in ihrer Funktion als Mitarbeiter des Unternehmens zuzuordnen sind.

Hierbei werden sowohl die fahrlässig und vorsätzlich begehbaren Delikte (z. B. Körperverletzung) als auch die nur vorsätzlich begehbaren Delikte (z. B. Betrug) erfasst. Kommt es allerdings wegen eines nur vorsätzlich begehbaren Deliktes zur einer rechtskräftigen Verurteilung, entfällt insofern der Versicherungsschutz rückwirkend und der Versicherte hat dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.

Die Deckung richtet sich vor allem auf folgende Betätigungsbereiche eines Rechtsanwalts, in denen dessen Einschaltung erforderlich wird:

  • Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren,
  • Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen,
  • Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten versicherten Verfahren zu unterstützen,
  • Tätigkeit in Besteuerungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern,
  • Beratung und Betreuung von Zeugen,
  • Vertretung des versicherten Unternehmens bei Verfahren gegen zunächst nicht namentlich benannte Personen (sog. Firmenstellungnahme).

Versicherte Personen

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf juristische und natürliche Personen, nämlich auf

  • das versicherte Unternehmen als Versicherungsnehmer,
  • die gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsorgane des Unternehmens,
  • sämtliche anderen Betriebsangehörigen,
  • ehemalige Mitarbeiter aus früheren Tätigkeiten für das Unternehmen.

Versicherungsfall

Die Industrie-Strafrechtsschutzversicherung kennt eine spezielle Definition des Versicherungsfalls. Maßgeblich ist hier die Einleitung des Ermittlungs- oder eines sonstigen versicherten Verfahrens. Somit besteht auch Versicherungsschutz, wenn wegen eines Vorfalls ermittelt wird, der sich in vorvertraglicher Zeit ereignet hat oder ereignet haben soll.

Geltungsbereich

Der Versicherungsnehmer kann zwischen einer europaweiten oder einer weltweiten Deckung wählen. Die Wahl hängt vor allem von der Art und dem Ausmaß internationaler Aktivitäten, der Existenz von ausländischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften etc. ab.

Versicherungssumme

Die Industrie-Strafrechtsschutzversicherung bietet deutlich höhere Versicherungssummen als die herkömmliche Rechtsschutzversicherung. Diese liegen in einem Bereich zwischen 300.000 EUR und mehreren Millionen Euro.

Versicherte Kosten

Die Industrie-Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die in der Leistungsübersicht des Versicherungsvertrages aufgeführten Kosten:

  • Verfahrenskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten einer Firmenstellungnahme
  • Zeugenbetreuungskosten
  • Reisekosten
  • Übersetzungskosten
  • Dolmetscherkosten
  • Nebenklagekosten
  • Kautionskosten

Deckungsausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht

  • für Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren,
  • für Führer von Kraftfahrzeugen wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift für den Straßenverkehr.

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