Informationspflichten in den Versicherungszweigen

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer (VN) in allen Versicherungszweigen mitzuteilen (Auszüge):

  • Identität des Versicherers, Sitz, Eintragung im Handelsregister, ladungsfähige Anschrift
  • Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde
  • Angaben über Garantiefonds
  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere die geltenden Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung
  • Gesamtpreis inklusive Steuern, Einzelprämien bei mehreren rechtlich selbstständigen Verträgen
  • Sonstige Kosten und Gebühren
  • Fälligkeit, Zahlungsweise
  • Befristung der Gültigkeitsdauer von Angeboten
  • Spezielle Risikobelehrung bei Versicherungen mit Finanzmarktrisiken
  • Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes, Antragsbindefrist
  • Widerrufsrecht und dessen Bedingungen
  • Laufzeit, ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Anwendbares Recht und Gericht
  • Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit bei der Versicherungsaufsicht (§ 1 VVG-InfoV)

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