Informationspflichten in der Krankenversicherung (Private Krankenversicherung)

Der Versicherer hat dem VN in der Krankenversicherung besonders mitzuteilen (Auszüge):

  • Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
  • Sonstige einkalkulierte Kosten
  • Angaben zu Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf den Beitrag
  • Hinweise auf Beitragsbegrenzungsmöglichkeiten im Alter; Aufklärung über den weitgehenden Ausschluss einer Rückkehr in die GKV und über steigende Beiträge im Alter
  • Übersicht einer fiktiven Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre (§ 3 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)

Aktuelle Nachrichten