Inhaberklausel

Die sog. Inhaberklausel regelt, dass der Versicherungsschein als ein Legitimationspapier anzusehen ist und daher seinen Inhaber berechtigt, alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag auszuüben. Der Versicherer als Aussteller des Versicherungsscheins ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, an den Inhaber schuldbefreiend zu leisten.

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