Kategorie: Erwerbsminderungsrente

Statt der bekannten „alten“ Berufsunfähigkeitsrente gibt es heute in der gesetzlichen Rentenversicherung eine zweistufige gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Ob eine Erwerbsminderungsrente überhaupt fällig wird, hängt allein vom Restleistungsvermögen des versicherten Neurentners auf dem Arbeitsmarkt ab. Dabei werden zwei Formen der Rentenhöhe nach unterschieden. Die volle und halbe Erwerbsminderungsrente.

Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt rund 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und kann nur bezogen werden,

  • wenn der Versicherte durch eine Krankheit oder nach einem Unfall weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
  • Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, erhält überhaupt keine Rente mehr.

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