Kinderunfallversicherung (Private Unfallversicherung)

Vertragsform der Unfallversicherung, die für Kinder bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Sie sieht zum einen günstigere Prämiensätze, zum anderen bessere Leistungen – zum Beispiel Einschluss von Vergiftungen – vor. Die Unfallversicherung wird außerdem bei Tod des Versicherungsnehmers – zum Beispiel eines Elternteils – beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des versicherten Kindes fortgeführt.

Mit der Volljährigkeit des versicherten Kindes wird die Kinderunfallversicherung auf den Erwachsenentarif umgestellt, entweder zu erhöhten Prämien oder reduzierten Leistungen.

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