Konkrete Verweisung (BU)

Von Kundennutzen ist eine Bedingungsformulierung im Sinne von "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt". Findet demnach der berufsunfähige Versicherte entsprechend obiger Definition wieder Arbeit, erlischt sein bisheriger BU-Leistungsanspruch. Man spricht dann von der konkreten Verweisung.

Abbildung 20: Abstrakte und konkrete Verweisung

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