Krankengeld (Krankenversicherung)

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Arbeitnehmer erhalten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel von ihrem Arbeitgeber eine sechswöchige Lohnfortzahlung.

Im Anschluss hieran zahlt die gesetzliche Krankenkasse 70% des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des letzten Nettoeinkommens. Das Krankengeld ist einschließlich Lohnfortzahlung auf die Dauer von maximal 78 Wochen innerhalb 3 Jahren beschränkt.

Das Krankengeld wird dabei um die Anteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen und Pflegepflichtversicherung gekürzt.

Muss ein gesetzlich versichertes Kind durch ein Elternteil gepflegt werden, gibt es bis zu 10 Tagen Krankengeld (20 Tage für Alleinerziehende) im Jahr.

Die Voraussetzungen hierfür lauten:

1. Kind ist unter 12 Jahre alt

2. Ärztliches Attest zur notwenigen Pflege

3. Erwerbstätiger Elternteil muss Kind pflegen und kann nicht der Arbeit nachgehen

4. Keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann Bei mehreren versicherten Kindern ist der Anspruch auf maximal 25 Tage pro Jahr begrenzt. Ausnahme: Alleinerziehende haben Anspruch auf 50 Arbeitstage p.a..

Versorgungsluecke arbeitsunfaehigkeit.jpg

Abbildung: Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit

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