Krankenhauszusatzversicherung (Private Krankenversicherung)

  • freie Klinikwahl (Restkostentarif)
  • Ein- / Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung

Es werden Restkostentarif und Wahlleistungstarif voneinander unterschieden. Beim Restkostentarif werden alle Kosten – auch mögliche höhere Tagespflegesätze des weit entfernten Klinikums - voll durch die PKV erstattet.

Bei der Krankenzusatzversicherung mit Wahlleistungstarif hingegen werden explizit die Kosten für den Zuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.

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