Kur (Gesetzliche Krankenversicherung)

Kuren sind Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation. Neben der gesundheitlichen Vorbeugung, Wiederherstellung und Verbesserung dienen sie auch der körperlichen und seelischen Erholung. Eine Kur kommt in Frage, wenn die ärztliche Behandlung im Krankenhaus allein nicht für eine vollständige Genesung ausreicht. Hinweis: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden (§ 10 Bundesurlaubsgesetz).

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