Ladungsschäden

Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der mit dem Fahrzeug beförderten Sachen gelten aus dem Versicherungsschutz der Kraftfahrtversicherung ausgeschlossen.

Eine Ausnahme gilt für Sachen, die Personen üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Uhr) oder Sachen, die als Gegenstände des persönlichen Bedarfs in einem Taxi, Bus oder sonstigen Fahrzeugen der Personenbeförderung mitgeführt werden. Diese müssen außerdem mit Willen des Halters befördert werden.

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Kfz - Haftpflicht

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