Leibrente - Rentenversicherung

Leibrente ist eine Leistungsform der Rentenversicherung, bei der eine Rente für einen vertraglich vereinbarten, begrenzten Zeitraum sowie abhängig vom Leben der versicherten Person geleistet wird. Beim Ableben der versicherten Person entfällt damit die Leistung.

Eine Altersrente stellt eine lebenslängliche Leibrente dar, da die Leistung bis zum jeweiligen Lebensende erbracht wird. Die reine Leibrentenversicherung funktioniert nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip": Erlebt der Versicherte den Rentenbeginn, erhält er bis zu seinem Ableben eine Rente, ansonsten verfallen die eingezahlten Beiträge. Dieses Prinzip fand bisher wenig Interesse bei den Kunden, weshalb die reine Leibrente selten angeboten wird. Eine Neubelebung könnte es durch die besondere steuerliche Forderung der Basis-Rente erfahren, deren Erfolg allerdings abzuwarten bleibt.

Eine Berufsunfähigkeits-Rente hingegen stellt eine abgekürzte Leibrente dar, weil sie nur bis zu einem vertraglich vereinbarten Endalter, aber ebenfalls abhängig vom Leben der versicherten Person geleistet wird.

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