Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung

Besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt einen Unterbrechungsschaden, wenn eine versicherte Maschine durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird.

Gegenstand der Versicherung

Gegenstand der Versicherung ist der Unterbrechungsschaden, der entsteht, wenn die technische Einsatzmöglichkeit einer

  • im Maschinenverzeichnis aufgeführten
  • betriebsfertigen Maschine oder maschinellen Einrichtung
  • durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird
  • und der Zeitpunkt, von dem an der Sachschaden für den VN nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war, innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer liegt.

Dem Maschinenverzeichnis kommt eine besondere Bedeutung zu. Da oft nur Engpassmaschinen versichert werden, sind diese genau gegenüber den nicht versicherten Betriebseinrichtungen abzugrenzen. Der Versicherungsschutz besteht auch dann weiter fort, wenn die Betriebstätigkeit z. B. für die Dauer der Reinigung, Lagerung, Revision, Instandsetzung und bei damit einhergehenden Transporten, bei Demontage, Remontage oder Probebetrieb unterbrochen ist. Anwendungsschwerpunkt sind Fertigungsbetriebe.

Leistungen des Versicherers

Die Leistung des Versicherers umfasst die Entschädigung von entgangenem Betriebsgewinn, fortlaufenden Kosten, Schadenabwendungskosten, Schadenminderungskosten.

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Maschinen-BU-Bedingungen (AMBUB) Fassung Dezember 1986, Klauseln 30 und 31 zu AMBUB

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