Maschinenversicherung im Rahmen einer All-Risks-Versicherung

Die Maschinenversicherung bietet im Rahmen einer All-Risks-Versicherung Schutz für stationäre oder transportable Maschinen und Anlagen eines Betriebes. Diese werden entweder pauschal oder per Einzeldeklaration versichert.

Versicherungsschutz besteht für "unvorhergesehen eintretende Schäden", womit normaler Verschleiß und Abnutzung ausscheiden. "Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet." (§ 2 Abs. 1 AMB ).

Die Maschinenversicherung stellt bei stationären Anlagen eine Ergänzung zur gewerblichen Feuerversicherung und der Extended Coverage-Deckung dar, deren typische Gefahren zu den Ausschlüssen aus der Deckung gehören. Bei fahrbaren und transportablen Geräte hingegen sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben und Hochwasser mitversichert, außerdem grundsätzlich Transportschäden (§ 2 Abs. 2 ABMG ).

Es gelten üblicherweise Selbstbehalte, die bei beweglichen Anlagen höher ausfallen (z.B. 10 Prozent, mindestens 500 EUR je Schaden).

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