Mehrfachbeschäftigte (Gesetzliche Rentenversicherung)

Versicherte, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, sind Mehrfachbeschäftigte. Jeder Arbeitgeber hat den Beitragsanteil zu tragen, der sich aus der jeweiligen Beschäftigung ergibt, jedoch nur bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.

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