Mitversicherte Personen (BHV)

Allgemein sind in der BHV eine Vielzahl von Personen versichert. Mitversicherte Personen sind

  • die gesetzlichen Vertreter des VN (sog. Repräsentanten),
  • Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat (z.B. Abteilungsleiter),
  • sämtliche übrige Betriebsangehörige (z.B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Leiharbeitskräfte)
  • Insolvenzverwalter (der auch als gesetzlicher Vertreter anzusehen ist, aber meist gesondert erwähnt wird).

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