Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Gegenstand der Versicherung

Wie bei der Maschinen-BU-Versicherung, geht es um die Absicherung von Ertragseinbußen. Ursache der Betriebsunterbrechung ist dabei die verspätete Inbetriebnahme wegen eines Sachschadens im Sinne der Montageversicherung. Anwendungsschwerpunkt ist die Errichtung oder der Umbau von Anlagen.

Versichert sind Beschädigungen und Zerstörungen sowie der Verlust von Anlagen durch ein unvorhergesehen eingetretenes Ereignis, z. B. durch Wassermangel in Dampfkesseln, Kurzschluss, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit etc.

Soweit vereinbart wird bei Sachschäden verursacht durch Brand, Blitzschlag, Explosion, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung geleistet.

Nicht versichert sind Krieg, Kernenergie, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des VN.

Leistungen des Versicherers

Der Versicherer ersetzt den Unterbrechungsschaden, der dadurch entsteht, dass

  • die technische Einsatzmöglichkeit der im Versicherungsvertrag aufgeführten Sache zum geplanten Zeitpunkt durch einen Sachschaden verzögert oder beeinträchtigt wird.

Geleistet wird für

  • den entgangenen Gewinn und
  • die fortlaufenden Kosten.

Der Versicherer leistet nicht bei Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren, die als unmittelbare Folge normaler Witterungseinflüsse auftreten oder unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des Betriebes während der Erprobung sind.

Vertragsgrundlage

Allgemeine Montage-BU-Bedingungen (AMoBBUB) Fassung Dezember 1986

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