Nachversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Eine Nachversicherung ist durchzuführen, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde hat für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzuzahlen.

Aktuelle Nachrichten