Nicht ersatzpflichtige Schäden (Kfz)

In der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung werden folgende Schäden nicht übernommen:

  • Veränderungen
  • Verbesserungen
  • Verschleißreparaturen
  • Wertminderung
  • Überführungskosten
  • Zulassungskosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietfahrzeugkosten
  • Treibstoff
  • Nicht in der Teileliste aufgeführte oder besonders versicherte Teile.

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