Nichtversicherbare Personen (BU)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für folgende Personengruppen in der Regel nicht abschließbar:

  • Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter.
  • Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten.
  • Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure.
  • Ambulante Händler, Schausteller.
  • Rennfahrer und Berufssportler aller Art.
  • Blinde, Taubstumme.
  • Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.

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