PHV: Ungewöhnliche Beschäftigung

Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz für Risiken in Zusammenhang mit ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen (Abschnitt 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung). Diese würden die Kalkulierbarkeit der Privathaftpflichtversicherung gefährden und sind deshalb separat zu versichern.

Betätigung als Jäger, Teilnahme an Autorennen.

Weiterführende Links

Private Haftpflichtversicherungen (PHV)

Aktuelle Nachrichten