Pauschalregel (BU)

Die BU-Rente wird pauschal gezahlt, wenn der Kunde in dem versicherten Beruf zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Das bedeutet konkret: Keine Leistung bei einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit von weniger als 50%. Und 100% der vereinbarten Rente zzgl. der BU-Beitragsbefreiung ab 50% BU.

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