Pflichtversicherter (Gesetzliche Krankenversicherung)

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise pflichtversichert:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende
  • Arbeitslose
  • Künstler und Publizisten
  • Studenten
  • Praktikanten
  • Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen
  • Rentner, die vorher im aktiven Berufsleben Pflichtversicherte waren
  • Behinderte
  • Sozialhilfeempfänger, wenn sie vom Sozialamt angemeldet werden

Seit dem 1. April 2007 besteht für alle Personen, die der GKV zuzurechnen sind, eine Versicherungspflicht.

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