Produkthaftpflichtversicherung

Die Haftung von Herstellern, Händlern und Importeuren für Schäden durch fehlerhafte Produkte hat durch den technologisch-wirtschaftlichen Fortschritt, die gesetzlichen Haftungsverschärfungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) sowie die Weiterentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunehmend Bedeutung erlangt. Die Absicherung des Produkthaftungsrisikos ist für viele Unternehmen existenziell wichtig. Die Produkthaftpflichtversicherung ist in Deutschland der Teil der Betriebshaftpflichtversicherung, der das Produktrisiko regelt, also das Haftungsrisiko aus der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten und Leistungen.

Seit 1973 hat sich zur Versicherung dieses Risikos das sog. Produkthaftpflicht-Modell durchgesetzt. Vor dem Hintergrund der veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurde das Produkthaftpflicht-Modell letztmalig im Jahre 2002 unter Berücksichtigung des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts eingehend überarbeitet und vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) seinen Mitgliedsunternehmen unverbindlich zur Verwendung empfohlen. Der vorliegende Beitrag stellt die Produkthaftpflichtversicherung des GDV in seiner neuesten Fassung unter Hinzuziehung der Erläuterungen des GDV vor und illustriert ihre Einordnung in das System der Betriebshaftpflichtversicherung.

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